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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehauses Tabor 

1. GELTUNGSBEREICH 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Gästehauses (Hotelaufnahmevertrag). 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. 

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, NAMENSLISTEN, VERJÄHRUNG 

1. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

2. Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde.  Jeder, der die Beherbergungsleistungen in Anspruch nimmt, ist Gast des Gästehauses im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Den Kunden trifft die Verpflichtung zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, und  zwar auch dann, wenn nicht er selbst, sondern andere Personen die Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen („Gäste“).  2.1 Erfolgt die Bestellung stellvertretend durch eine dritte Person, welche nicht Kunde werden möchte, so ist bei der Bestellung das Vertretungsverhältnis gegenüber dem Gästehaus offenzulegen und insbesondere anzugeben, in wessen Namen die Bestellung erfolgt. Bei Unwirksamkeit der  Bevollmächtigung hat das Gästehaus das Recht zur Inanspruchnahme des Vertreters ohne Vertretungsmacht.  2.2 Das Gästehaus erfüllt seine Informationspflichten gegenüber dem Besteller als Vertreter des Kunden. Jeder Besteller ist deshalb verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden und ggf. die weiteren Gäste weiterzugeben.  2.3 Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.

3. Bei Anmeldung von Gruppen sind dem Gästehaus bis 1 Woche vor Anreise die Teilnehmerlisten, sowie die gewünschte Zimmerbelegung zu übermitteln.  Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vertraglich vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.

4. Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen. 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 

1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

2. Mittag- und Abendessen kann ab einer Gruppengröße von 10 Personen hinzugebucht werden und sind nur pauschal für die gesamte Gruppe, jedoch nicht individuell, buchbar. Bei Anmeldung von Mahlzeiten sind dem Gästehaus bis spätestens 14 Tage vor Anreise die definitive Teilnehmeranzahl, sowie alle Hinweise auf Allergien, Nahrungsunverträglichkeiten und/oder anderweitige gesundheitlich oder religiös bedingte Essensgewohnheiten zu übermitteln. Dem Gästehaus steht frei, diese Informationen in der Planung zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf spezielle Zubereitung von Essen mit oder ohne bestimmte Inhalte besteht nicht. 

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Gästehaus den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

5. Das Gästehaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 

6. Rechnungen des Hotels sind innerhalb von 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben. 

7. Das Gästehaus akzeptiert folgende Zahlungsweisen: vor Ort Barzahlung, EC-Karte, Mastercard/VISA; nachträglich Überweisung. Schecks und virtuelle Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

8. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird diese Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, kann das Gästehaus die Buchung unter Anfall der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Schadenspauschalen (siehe Punkt 4) zu stornieren.  Die Höhe der Anzahlung wird in dem Bestätigungsschreiben aufgeführt. Die Anzahlung wird mit dem Rechnungsendbetrag verrechnet.

9. Das Gästehaus ist berechtigt, wegen bei Abreise noch offener Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen vom Kunden eingebrachten Sachen auszuüben. Dieses Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich auch auf zur Verwahrung gegebene Wertgegenstände.

10. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Gästehaus berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen. 

11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder verrechnen. 

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG UND NO SHOW) 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag gilt nur, wenn er dem Gästehaus schriftlich vorliegt und bedarf der Zustimmung des Gästehauses ebenfalls in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.  Eine Information über die zu leistende  Stornierungspauschale ist in der Regel in der Stornierungsbestätigung enthalten, kann aber auch erst nachträglich erfolgen.

2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Abweichungen von den regulären Stornierungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.

3. Bei nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. 

3.1. Reservierungen bis zu 9 Personen, höchstens aber 5 Zimmern, können, wenn von Seiten des Hotels nichts anderes mitgeteilt wird, bis um 18:00 Uhr des Tages vor der Anreise kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung fallen Ausfallgebühren in Höhe von 90% der ersten Nacht an. Das Hotel behält sich vor, zu bestimmten Daten, Tagen oder Zeiträumen andere Stornierungsbedingungen anzuwenden. Diese werden dem Bucher im Angebot, spätestens jedoch in der Reservierungsbestätigung, mitgeteilt. Liegt keine solche Mitteilung vor, gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen.

3.2 Bei Übernachtungen für Gruppen mit mindestens 6 Zimmern oder ab 10 Personen sowie bei gebuchten Tagungsräumen gelten folgende Staffelungen mit und ohne Verpflegung: 

Eine Stornierung ist bis zum 56. Tag vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 55. und 42. Tag vor dem Anreisetermin berechnet das Gästehaus 25% des Preises, zwischen dem 41. und 14. Tag vor der Anreise 50%, zwischen dem 13. und 1. Tag vor der Anreise 80%, und ab dem Anreisetag 90%. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der o.g. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Reist der Gast, ohne das Gästehaus zu informieren, nicht an oder sagt seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Gästehaus eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

4. Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis zu 10 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Für alle Stornierungen von Mahlzeiten nach dieser Frist ist das Hotel berechtigt, Ausfallgebühren in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu berechnen.

5. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels. 

5. RÜCKTRITT DES HOTELS 

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung). 

Ferner ist das Gästehaus berechtigt, außerordentlich von dem Vertrag zurückzutreten, wenn 

- höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; 

- das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses oder der gesamten Studien- und Lebensgemeinschaft Tabor in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist; 

- eine Freigabe der Zimmer aufgrund behördlicher Anordnung nicht möglich ist; 

- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt worden ist; 

- ein oder mehrere Zimmer unerlaubt untervermietet wurden.

2. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

3. Das Gästehaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Erfolgt der Rücktritt aufgrund einer schuldhaften Vertragsverletzung oder sonstigen Pflichtverletzung des Kunden oder anderer Personen, dessen Fehlverhalten er sich zurechnen lassen  muss, stehen dem Gästehaus Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften zu.  4. Das Gästehaus behält sich vor, den Kunden vor Anreise in ein anderes Gästehaus, Hostel oder Hotel innerhalb derselben Stadt unter Berücksichtigung des gebuchten Zimmerstandards umzubuchen und den Kunden darüber zu informieren. Der Kunde kann keine Ersatzansprüche geltend machen, es sei denn, die Umbuchung ist ihm im Einzelfall unzumutbar. In jedem Fall hat der Kunde das Recht, bei einer Umbuchung vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht ist binnen sieben Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung über die Umbuchung auszuüben und erlischt danach.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab  15:00 Uhr  des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis  15:00  Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%. 

7. ANZEIGEPFLICHT UND HAFTUNG 

1. Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen  möglichen Schaden gering zu halten. 

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,- im Hotelsafe aufbewahrt werden. 

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

8. DATENSCHUTZ

1. Zur Durchführung des Vertrags werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch, dass die Referenten oder Leiter einer Gästegruppe eine Teilnehmerliste mit Namen und Anschrift zur Vorbereitung erhalten. Die Empfänger einer solchen Liste sind verpflichtet die Liste anschließend zu vernichten und die Daten nicht weiter zu verwenden.

2. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.

9. INFEKTIONSSCHUTZ

1. Im Falle von Epidemien bzw. Pandemien (wie z.B. Corona) übernimmt das Gästehaus TABOR keine Haftung, sollte sich ein Gast infizieren.

2. Das Hygienekonzept des Gästehauses ist unaufgefordert einzuhalten. 

3. Die Verordnungen des Landes Hessen sowie die bundeseinheitlichen Bestimmungen sind von den Gästen zu beachten.

4. Bei Gruppen obliegt die Einhaltung der Abstands- und Verhaltensregeln den Gruppenleitern, bei Tagungen/Veranstaltungen den jeweiligen Leitern derselben.

10. SONSTIGES

1. Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

2. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

3. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

4. Das Rauchen ist in allen Gebäuden nicht gestattet.

5. Im Alarmfall (Brand, Notfall, etc.) ist das Personal des Gästehauses befugt die belegten Zimmer zu betreten um Körper- und Sachschäden zu verhindern.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.